Willkommen beim NABU Metzingen

NABU - Für Mensch und Natur

Hausrotschwanz - Vogel des Jahres 2025 - Foto: Frank Derer
Hausrotschwanz - Vogel des Jahres 2025 - Foto: Frank Derer

Wir, der Naturschutzbund Deutschland e.V. - NABU - möchte Menschen dafür begeistern, sich durch gemeinschaftliches Handeln für die Natur einzusetzen. Wir wollen, dass auch kommende Generationen eine Erde vorfinden, die lebenswert ist. Ein Erde, die über eine große Vielfalt an Lebensräumen und Arten, sowie über gute Luft, sauberes Wasser, gesunde Böden und ein Höchstmaß an endlichen Ressourcen verfügt. 

Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen unsere Arbeit vorstellen und Perspektiven für eine lebenswerte Zukunft entwickeln.

 

In diesem Jahr bieten wir vom NABU Metzingen wieder eine Vielzahl naturkundlicher Exkursionen in die Natur an, bei denen Sie Gelegenheit haben, die artenreiche Tier- und Pflanzenwelt vor Ihrer Haustür kennen zu lernen. Wir freuen uns auf Sie und viele schöne gemeinsame Beobachtungen!

  

Wenn Sie sich vorstellen können für die Natur hier im Ermstal aktiv zu werden, schauen Sie doch einmal bei unseren monatlichen Treffen vorbei. Weitere Informationen erhalten Sie beim Vorstand oder indem Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten.

 

Herzliche Grüße

Ihr Vorstand NABU Metzingen

Dietmar Schurr, Susanne Jost und Heino Pauly


Naturbegeisterte gesucht:

Der NABU wirbt Mitglieder an der Haustür

Wir setzen uns mit viel Herzblut und Tatkraft für die Vielfalt und den Schutz der Natur ein. Damit wir auch weiterhin für die Belange des Naturschutzes eintreten können, setzen wir auf eine Gemeinschaft mit vielen Mitgliedern, die uns den Rücken stärken.

Mithilfe eines Werbepartners werben wir ab 24. Februar neue Mitglieder. Die Werber*innen tragen Kleidung mit dem NABU-Logo und einen Mitarbeiter*innenausweis, den sie gerne vorzeigen. Mit ihrer Arbeit unterstützen uns die jungen Werber*innen bei der wichtigen Öffentlichkeitsarbeit. Sie gehen von Tür zu Tür und fragen Einwohnerinnen und Einwohner, ob sie den Naturschutz regelmäßig mit einer Mitgliedschaft unterstützen möchten. Sonstige Spenden dürfen sie nicht annehmen.

Hinweis: Wundern Sie sich bitte nicht, wenn es auch bei Dunkelheit noch an der Haustüre klingelt. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und freuen uns über alle, die der Natur wohlgesinnt sind!

Sie möchten uns kennenlernen, aktiv werden oder anderweitig spenden?

Melden Sie sich gerne beim NABU Metzingen: info@nabu-metzingen.de oder beim

NABU Neckar-Alb: Tamara Ayoub, tamara.ayoub@nabu-bw.de, 0157-58507957, www.Nabu-Bezirk-Neckaralb.de


Herzliche Einladung zur Jahreshauptversammlung  am 04.04.2025

 Tagesordnung

  1. Begrüßung
  2. Jahres-Rückblick und Vorstandsbericht mit Bildern
  3. Kassenbericht
  4. Kassenprüfbericht
  5. Entlastung des Sprecherteams
  6. Beschluss Satzungsänderung
  7. Ehrungen
  8. Vorstellung “ Hausrotschwanz - Vogel des Jahres 2025“ - Andreas Knapp
  9. Verschiedenes und Diskussion

Weitere Anträge zur Tagesordnung können bei Susanne Jost, Schuberststr. 20, 72585 Riederich,
bis spätestens 8 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich eingereicht werden.


Termin                        Freitag, 04. April 2025 um 19.00 Uhr
Treffpunkt                Nebenzimmer im Gasthaus Hirsch
                                        Uracher Str. 9, 72555 Metzingen-Neuhausen
Besonderheiten      Die Veranstaltung bietet einen großen Einblick in die  Aktivitäten der NABU-Gruppe Metzingen.

Wir laden alle Mitglieder sowie an der NABU-Arbeit interessierten Mitbürger sehr herzlich ein.

Download
Satzungsenwurf 2025: Beschlussvorlage
Satzungsentwurf_2025.pdf
Adobe Acrobat Dokument 2.1 MB

Im Jahr 2021 haben wir beschlossen, dass für uns immer der Anhang 2 zur Satzung des NABU-Landesverbandes in seiner jeweils gültigen Form als Satzung gelten soll.
Die Satzungsänderung wird nun notwendig, da die Möglichkeit, den Anhang 2 der Landessatzung als Satzung zu nutzen, entfallen ist.

Die Bundesvertreterversammlung (BVV) des NABU hat 2022 verschiedene Änderungen der Bundessatzung beschlossen. Dementsprechend hat die Landesvertreterversammlung (LVV) im November 2023 diese Änderungen in die Satzung des NABU Landesverbandes Baden-Württemberg e.V. aufgenommen. Wichtigste geänderte Punkte sind:

  • Wer dem NABU beitritt, erhält zunächst eine Mitgliedschaft auf Widerruf.
  • Die Schiedsstelle des NABU ist ab jetzt Beschwerdeinstanz; Ordnungsmaßnahmen werden ggf. vom Landesverband verhängt. Das ist beispielsweise bei Ausschlussverfahren relevant.

Die Frist zur Anpassung der Satzungen von Untergliederungen an die Bundessatzung hat die BVV bis zum 31.12.2025 festgesetzt.

Gem. §10 (9) ist der Vorstand berechtigt, Änderungen/Anpassungen der Satzung, die aufgrund etwaiger Beanstandungen eines Registergerichts oder der Finanzbehörde erforderlich werden, zu beschließen. Diese Änderungen/Anpassungen bedürfen der Billigung des Vorstandes des Landesverbandes. Der Vorstand ist ferner berechtigt, Satzungsänderungen selbst zu beschließen, die lediglich in Folge einer Satzungsänderung einer übergeordneten Gliederung im NABU e. V. im Sinne von § 1 Absatz 2 dieser Satzung unabdingbar werden. Die Mitglieder sind über die Änderungen/Anpassungen in der nächsten Mitgliederversammlung zu informieren.